Verfassungsblog (Feb 2023)
Opferrechte in der Sackgasse
Abstract
Am 07. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers in Dessau. Die Todesumstände gelten nach wie vor als nicht aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Verfassungsbeschwerde, mit der weitere Ermittlungen zum Tod von Oury Jalloh begehrt wurden, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Urteil erleichtert die Ablehnung von Klageerzwingungsanträgen und schwächt die Rechte von Opfern und Hinterbliebenen von Polizeigewalt.