Ankara Avrupa Çalışmaları Dergisi (May 2010)
ARBEITNEHMER-MITBESTIMMUNG IN DER EUROPÄISCHEN AKTIENGESELLSCHAFT SE
Abstract
Die Arbeitnehmermitbestimmung war eines der größten Hindernisse, die im Rahmen des Prozesses zur Schaffung der SE zu überwinden galten. Die Rechte der Arbeitnehmer über die Beteiligung an Unternehmensentscheidungen sollten nicht verloren gehen, falls in einem Mitgliedsstaat diese Rechte bereits bestanden. Aufgrund dessen wurde zur Sicherung dieser Ansprüche die Richtlinie 2001/86 vom 08.10.2001 zur Ergänzung des Status der europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer erlassen. Demnach wird die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Aktengesellschaft grundsätzlich im Wege von Verhandlungen zwischen einem sogenannten besonderen Verhandlungsgremium, das die Arbeitnehmer in einer Europäischen Aktiengesellschaft vertritt, und den Leitungen dieser Gesellschaften festgelegt. Wird in den Verhandlungen kein Konsens erzielt, greift eine gesetzliche Auffangregelung
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