Strafen für Atatürk-Beleidigungen: Straßburg, wie hältst du's mit der Meinungsfreiheit?
Abstract
Jemanden für 13 Jahre ins Gefängnis zu sperren, weil er ein paar Atatürk-Statuen mit Farbe beschmiert hat, ist unverhältnismäßig. Zu diesem wenig überraschenden Schluss kommt der EGMR heute in einer Kammerentscheidung gegen die Türkei. Interessant wird die Entscheidung durch die Sondervoten: Drei der sieben Kammermitglieder nehmen den Fall zum Anlass, eine gerichtsinterne Diskussion vom Zaun zu brechen, wie sie grundsätzlicher nicht sein könnte – nämlich über Nutzen, Grenzen und Ausgestaltung des in Straßburg praktizierten Verhältnismäßigkeitstests.