Verfassungsblog (Jul 2024)

Kein Startschuss für Abschiebungen nach Syrien

  • Valentin Feneberg,
  • Paul Pettersson

DOI
https://doi.org/10.59704/deff8397cb2e3d49
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Laut OVG Nordrhein-Westfalen besteht für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Lebensgefahr mehr aufgrund des Bürgerkriegs; Rückkehrer:innen hätten außerdem keine zielgerichteten Menschenrechtsverletzungen zu befürchten. Das Politik- und Medienecho war gewaltig. Die Urteilsgründe zeigen allerdings, dass die große politische und mediale Aufmerksamkeit in keinem Verhältnis zum Inhalt der Entscheidung steht.

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