Revista da Faculdade de Direito da Universidade Federal de Minas Gerais (Dec 2018)
“RÜCKGABE DER SACHE“ - VORAUSSETZUNGEN FÜR ANWENDUNG DES ARTIKELS 229 DES POLNISCHEN ZIVILGESETZBUCHES IM LICHT DER RECHTSPRECHUNG DES POLNISCHEN OBERSTEN GERICHTSHOFS | DOI: 10.12818/P.0304-2340.2018v72p83
Abstract
Im Artikel wurde eine kontroverse gerichtliche Auslegung des Art. 229 KC (Appellationsinstanz Olsztyn, IX Ca 1008/15) besprochen. Diese Vorschrift regelt die abweichende Verjährungsfrist der gegenseitigen Ansprüche des Eigenbesitzers und Eigentümers. Als Anfangstermin gilt der Tag der Rückgabe der Sache, die nach Berufungsgericht Olsztyn, mit Rechtskräftigkeit des Vindikationsurteils verfolgte. Die Formulierung „Rückgabe der Sache”, wie es aus der Rechtsprechung polnisches Obersten Gerichtshofs deutlich ersichtlich ist, wird bei der Auslegung des Art. 229 KC mit großen Problemen verbunden. Kein einziges Mal war sie der Gegenstand der Betrachtung des polnischen Oberstes Gericht, was aus der Rechtsprechung wiederholt ersichtlich ist. Der polnische Oberste Gerichtshof hat dabei eine Reihe von Voraussetzungen genannt, um die wirksame Rückgabe der Sache gem. Art. 229 KC präziser auszudrücken. In wie weit stimmen sie mit der in Berufungsurteil (IX Ca 1008/15) vertretenen Ansicht überein, lasst sich aus dem vorliegenden Artikel erkennen.