Monitor Versorgungsforschung (Oct 2022)
Sachsen will Gesundheit gemeinsam neu denken
Abstract
Mit dem seit kurzem vorliegenden und zur Anhörung freigegebenen Referentenentwurf zum Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG), soll – so die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping – sichergestellt werden, dass „jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird“. Ziel sei es laut Köpping, im Freistaat Sachsen auch noch im Jahre 2030 und darüber hinaus über eine effiziente, leistungsfähige und attraktive mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte Krankenhauslandschaft zu verfügen, die eine hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten bietet, wofür mit dem neuen Sächsischen Krankenhausgesetz, seit dem 1. September 1993 in Kraft und zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 26. April 2018 geändert, der rechtliche Rahmen geschaffen werde.
Keywords