Staatstrojaner für Nachrichtendienste
Abstract
Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts verabschiedet, das künftig allen Nachrichtendiensten den Einsatz der reinen und der erweiterten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erlaubt. Der Weg nach Karlsruhe ist naheliegend. Denn mit der erweiterten Quellen-TKÜ für Nachrichtendienste handelt es sich um eine noch eingriffsintensivere Maßnahme als bereits 2018 mit der Einführung der Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung.