Raumforschung und Raumordnung (Jul 1985)
Neuorientierung der regionalen Strukturpolitik
Abstract
Die gegenwärtige Neuorientierung der regionalen Strukturpolitik ist für die Raumordnung und speziell für den ländlichen Raum von großer Bedeutung. Sie wird vor allem daran zu messen sein, ob sie den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung Rechnung trägt. Ein wesentliches Erfordernis ist es, den Kurs einer konsequenten Strukturpolitik für den ländlichen Raum durchzuhalten, damit das in den zurückliegenden Jahrzehnten Erreichte gesichert und ausgebaut werden kann. Dazu muß das Zonenrandgebiet weiterhin bevorzugt gefördert werden; dazu braucht der ländliche Raum weiter Entwicklungspriorität. Eine schwerpunktmäßige Umorientierung der GRW auf die sog. alten Industrieregionen entspräche nicht den Erfordernissen der Raumordnung, wie sie in den einschlägigen Gesetzen und Programmen verbindlich festgelegt sind. Die in den Beschlüssen des Planungsausschusses vom 5.6.85 enthaltene stärkere Ausrichtung der GRW auf die Förderung des endogenen Potentials deckt sich mit den Bestrebungen der Raumordnung und Landesplanung. Allerdings muß aus der Sicht des ländlichen Raums betont werden, daß es sich dabei nicht um eine alternative, sondern nur um eine ergänzende Strategie handeln kann. Entscheidender Punkt bei der Neuorientierung der regionalen Wirtschaftsförderung ist aus der Sicht des ländlichen Raums die angestrebte wirksamere Koordinierung mit anderen raumbedeutsamen Fachpolitiken. Die Erkenntnis, daß regionale Strukturpolitik mehr ist als nur regionale Wirtschaftsförderung muß in der praktischen Politik wirksamer zum Tragen kommen. Hierin liegt der Schlüssel zum Abbau der großräumigen Disparitäten und einer angemessenen Entwicklung des ländlichen Raums in der Zukunft. Den raumwirksamen Fachpolitiken insgesamt muß ihre „räumliche Blindheit“ genommen werden. Voraussetzungfür eine bessere Koordinierung ist ein allgemein gültiger Orientierungsrahmen für den Einsatz der raumwirksamen Investitionen. Die Raumordnung sollte anerkennen, daß sie hier eine Bringschuld hat. Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung haben Normqualität. Sie richten sich nicht nur und nicht so sehr an die Raumordnungsbehörden, sondern an alle Beteiligten der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung. Die Raumordnung muß ihre Erfordernisse zeitgemäß und realistisch formulieren und in Kraft setzen. Sie muß aber auch dafür sorgen, daß von allen Beteiligten korrekt an ihrer Verwirklichung gearbeitet wird.