Religionsfreiheit unter dem Vorbehalt der Verwirkung?
Abstract
Jüngst hat die Bundestagsfraktion der AfD den Entwurf einer Verfassungsänderung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Demnach soll die Freiheit der ungestörten Religionsausübung in den Kanon der verwirkbaren Grundrechte in Art. 18 GG aufgenommen werden. Politisches Kalkül beiseite, bleibt der Entwurf jedenfalls aus verfassungsrechtlicher Sicht sinnlos: Art. 18 GG ist eine funktionslose Angstklausel, die man getrost streichen kann.