Journal für Kulturpflanzen (Nov 2024)
Pflanzengesundheitliche Schlaglichter auf internationaler und nationaler Ebene seit der Einführung des EU-Binnenmarktes bis heute
Abstract
Der internationale Pflanzenhandel und der Tourismus sowie die Auswirkungen des Klimawandels erhöhen das Risiko der Einschleppung gebietsfremder Pflanzenschadorganismen, die nachfolgend hohe Schäden verursachen können. Schon Ende des 19. Jahrhunderts erkannten viele Staaten, dass den Risiken des Pflanzenhandels zweckmäßigerweise durch eine internationale Kooperation begegnet werden muss. Als wirksam erwiesen sich insbesondere gesetzliche Regelungen wie Einfuhrverbote, spezifische Einfuhranforderungen sowie behördliche Überwachung der Erzeugung, der Einfuhr und des Verbringens von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen. Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) definiert den rechtlich-fachlichen Rahmen für pflanzengesundheitliche Regelungen und ist damit auch Grundlage der Rechtsetzung der Europäischen Union und seiner Mitgliedstaaten. Die EU-Vorschriften zur Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Quarantäneschadorganismen wurden durch die Einführung des Binnenmarktes in 1993 und durch Weiterentwicklungen in den Jahren 2016 bis 2019 umfassend harmonisiert und durch vielfältige zusätzliche Elemente effizienter gestaltet. Impulse zur Verbesserung der Rechtsgrundlagen gingen insbesondere vom starken Wachstum des internationalen Pflanzenhandels und Reiseverkehrs, der Entwicklung des IPPC sowie der Evaluierung der Wirksamkeit der pflanzengesundheitlichen Regelungen nach Etablierung des Binnenmarktes aus. Dieser Beitrag beleuchtet sowohl bedeutsame Einschleppungen von Quarantäneschadorganismen als auch wichtige Fortschritte auf dem Weg zur Etablierung der derzeit gültigen Gegenmaßnahmen. Insbesondere für die letzten 30 Jahre werden die Anpassungen der Regelungen und Standards sowie die Zusammenarbeit der in der Pflanzengesundheit tätigen Organisationen auf nationaler, EU und internationaler Ebene erläutert.
Keywords