Öffentlichkeit hat ein Recht, Gerichtsurteile zu lesen
Abstract
Die Presse hat grundsätzlich ein Recht, Urteilsgründe anonymisiert, aber vollständig einsehen zu dürfen. Mit diesem Kammerbeschluss stärkt das Bundesverfassungsgericht die Pressefreiheit und den Grundsatz der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens.