Verfassungsblog (Jun 2024)

Protecting the Freedom to Express the „Thought that we Hate“ - Meinungsfreiheit im Schweizer Markenschutzrecht

  • Johann-Jakob Chervet

DOI
https://doi.org/10.59704/12aa9b3d2e412c15
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 7. Mai 2024 die Schutzgewährung für das Zeichen „Bimbo QSR“ einer mexikanischen Lebensmittelfirma verneint. Das Gericht hielt auf Grundlage des Art. 2 lit. d des Schweizer Markenschutzgesetzes (MschG) fest, dass „das mehrdeutige Wort "Bimbo" auch als rassistisches Schimpfwort verstanden“ werde und es damit den absoluten Ausschlussgrund der Sittenwidrigkeit erfülle. US Bundesgerichte gehen diese Thematik interessanterweise genau umgekehrt an und setzten die Kompatibilität einer derartigen Schutzverweigerung mit der Meinungsfreiheit ins Zentrum ihrer Analyse.

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