Monitor Versorgungsforschung (Jun 2023)
Warum es keine Bundeskompetenzen geben kann
Abstract
Eine konträre Position vertritt Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. In seinem Gutachten zur „Verfassungskonformität der Reform der Krankenhausplanung“ im Auftrag des Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein begründet er, warum es „keine Bundeskompetenz für Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission“ geben kann.
Keywords