Verfassungsblog (Nov 2024)
Staatssekretär wider Willen? - Warum Parlamentarische Staatssekretäre nicht auf eigenes Verlangen aus dem Amt entlassen werden können
Abstract
Die Parlamentarischen Staatssekretäre des Ministers Wissing verkündeten, als Konsequenz seines Verbleibs in der Regierung, zurücktreten zu wollen und baten um ihre Entlassung. Wenig später berichteten Journalisten in den sozialen Medien, dass der Minister dem bisher nicht entsprechen wolle und deshalb der Bundespräsident auf direktem Wege angerufen werden würde. Allerdings: Die Entlassung eines Parlamentarischen Staatssekretärs nur auf sein eigenes Verlangen ist rechtlich gar nicht möglich.
Keywords