Monitor Versorgungsforschung (Jun 2022)
Implementierungsstand des Zweitmeinungsverfahrens in Hessen – I
Abstract
Die Zweitmeinungsverfahren sollen einer angebotsinduzierten Nachfrage bei bestimmten ärztlichen Leistungen entgegenwirken. Seit 2019 gibt es dazu einen kollektivvertraglichen Ansatz über niedergelassene Vertrags- und ermächtigte Krankenhausärzt:innen. Eine Analyse von Abrechnungsdaten betreffend der Zweitmeinung zu Hysterektomie und der Tonsillotomie/Tonsillektomie zeigt, dass die verschiedenen Angebote der Zweitmeinung in Hessen bedingt wohnortnah verfügbar sind. Die Nachfrage schwankt eingriffs- und jahresabhängig deutlich. Diese Ergebnisse legen nahe, dass die ursprüngliche, gesundheitspolitische Intention, das Zweitmeinungsverfahren flächendeckend in die Regelversorgung zu überführen, noch nicht erreicht wurde.
Keywords