Verfassungsblog ()

US-Angriffe auf den „Islamischen Staat“ in Libyen: Die dünnste aller Rechtsgrundlagen

  • Ralph Janik

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die Luftangriffe in Libyen gegen den „Islamischen Staat“ rechtfertigt die US-Regierung damit, dass die „libyan authorities on the ground“ über die Militärschläge unterrichtet waren. Mit anderen Worten: Es handelt sich um eine mit Einverständnis der Regierung vorgenommene Intervention („Intervention auf Einladung“). Dadurch wird das Gewaltverbot prima facie folglich nicht verletzt, weil die Verletzung der territorialen Integrität nicht gegen den Willen des betroffenen Staats erfolgt. Die Intervention auf Einladung ist allerdings eine ganz allgemein höchst strittige Rechtsgrundlage.

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