Selektoren-Urteil des BVerfG: Karlsruhe verzwergt das Parlament
Abstract
In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zum Beweiserhebungsrecht des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages veröffentlicht. Er definiert die Maßstäbe, nach denen der Bundestag Auskunft über die Kooperation deutscher Nachrichtendienste mit ausländischen Diensten verlangen kann – mit weitreichenden Folgen für die demokratisch-rechtsstaatliche Kontrolle des außen- und sicherheitspolitischen Handelns der Bundesregierung insgesamt. In der Zusammenschau mit früheren Entscheidungen zeigt sich eine kritikwürdige Rechtsprechungslinie, die die exekutive Handlungsfähigkeit als verfassungsrechtliches Prinzip konstruiert, das sich von den demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes verabschiedet.