Verfassungsblog ()

Kein Handschlag – keine Einbürgerung

  • Kathrin Strauß

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Bei der Aushändigung seiner Einbürgerungsurkunde verweigerte ein Mann der zuständigen Sachbearbeiterin zur Begrüßung den Handschlag, weshalb seine Einbürgerung kurzerhand abgelehnt wurde. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestätigte, dass der Handschlag ein Indiz für die Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist. Dabei sind rituelle Handlungen ungeeignet um auf dahinterstehende Wertvorstellungen zu schließen.

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