Verfassungsblog (Jan 2024)

Wirksam gegen „Gehsteigbelästigung“? - Zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

  • Eva Maria Bredler

DOI
https://doi.org/10.59704/647dfe43ccc3ad12
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Bald ist es wieder so weit: Vom 14. Februar bis 24. März 2024 halten Abtreibungsgegner:innen weltweit sogenannte „Mahnwachen“ vor Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen ab, um Abtreibungen zu verhindern. Solche und ähnliche Anti-Abtreibungsproteste stigmatisieren Schwangere und Personal. Das gefährdet einerseits das gesetzliche Beratungskonzept aus dem Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz (SchKG), das die staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben umsetzt. Andererseits beeinträchtigen die Versammlungen das Persönlichkeitsrecht der Schwangeren, die schlimmstenfalls ihr Recht auf straffreie, sichere Abtreibung nicht ausübt. Deshalb kündigte der Koalitionsvertrag 2021 „wirksame gesetzliche Maßnahmen“ gegen „sogenannte Gehsteigbelästigungen“ an. Nun hat das Kabinett am 24. Januar den Gesetzentwurf beschlossen, Wird was lange währt auch endlich gut?

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