Verfassungsblog ()

Was darf eine Bundeskanzlerin sagen?

  • Fabian Michl

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Am 15. Juni 2022 hat der Zweite Senat des BVerfG entschieden, dass die Äußerungen der Bundeskanzlerin Merkel zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl im Februar 2020 sowie die anschließende Veröffentlichung auf den Regierungswebseiten die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt haben. Merkel hatte gefordert, die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich, die mit den Stimmen der AfD zustande gekommen war, rückgängig zu machen. Der Rechtsprechung zu den Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern fügt das Urteil wenig Neues hinzu. Es sieht sich aber einer pointierten Kritik seiner Prämissen durch ein Sondervotum ausgesetzt. Insgesamt ist der Fall gekennzeichnet durch verpasste Chancen.

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