Verfassungsblog ()

Karlsruhe im Luxemburger Gewand, aber dennoch eigenständig

  • Jens Milker

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich nach dem EuGH und dem EGMR mit zwei Beschlüssen vom 6. November 2019 (1 BvR 16/13 und 1 BvR 276/17) in die Diskussion um das sog. „Recht auf Vergessen“ eingeschaltet. Karlsruhe unterstreicht damit seinen Anspruch auf eine gewichtige Stimme im Trilog mit EuGH und EGMR, indem es die zugrundliegenden grundrechtlichen Spannungsverhältnisse eigenständig in einer Weise auflöst, die auch Raum für Zwischenlösungen lässt.

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