Zbornik Radova Pravnog Fakulteta u Splitu (Jan 2007)
VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN – EINE BESONDERE ART DES RECHTSTRANSFERS?
Abstract
“Transfer” und “Rezeption” des Rechts sind Kategorien, die das Verhältnis unterschiedlicher Rechtsysteme zueinander beschreiben. Obwohl der Kategorie “Rechtstransfer” eine rechtsnormative Anknüpfung fehlt, lässt sich diese Figur zur Charakterisierung der Wechselbeziehung von Rechtskreisen einer supranationalen Herrschaftsordnung mit einer pluralen Binnenorganisation – wie die EG – benutzen. In diesem Sinne zeigt sich de Wirkkraft des Verfahrens nach Art. 234 EGV: Das Vorabentscheidungsverfahren kann im Prozess der “Rechtstransferierung” eine zentrale Rolle einnehmen. Die Abhandlung bietet die Orientierungspunkte für den Umgang mit dem Phänomen des Rechtstransfers in seiner europäischen Relevanz und beleuchtet das Verfahren nach Art. 234 hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung, Gewährleistung und Durchsetzung der Rechtsstandards. Es wird sich zeigen, dass das Vorabentscheidungsverfahren für die Transferierung des Rechts nicht verschlossen ist; das Recht kann nur in einem der beiden Aspekte – im Rahmen der Auslegung – transferiert werden.