Die fragwürdige Autonomie von Karlsruhe
Abstract
Das „Urteil über Leben und Tod“, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 26. Februar 2020 sprach, ist ein „Paukenschlag“ und eine „fundamentale Wende im Denken über die Beendigung des Lebens“. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Richterinnen und Richter gerade den Schlüsselbegriff der Autonomie substanziell verengen und Karlsruhe mit seinem Verständnis an dem Prinzip scheitert, das es vorgibt, zur Geltung zu bringen.