Was die Polizei kann und was sie darf
Abstract
Seit einigen Monaten ermittelt die Sonderkommission BAO-Janus („Besondere Aufbau Organisation Janus“) der Polizei Nordrhein-Westfalen gegen 24 Polizeibeamt*innen aus Essen und Mülheim an der Ruhr wegen rechtsextremer Chats. Am 18. Februar 2021 ließ die BAO-Janus in einer Massendatenabfrage mehr als 12.700 Rufnummern prüfen, in die die Handydaten der 24 unter Verdacht stehenden Beamt*innen einflossen. Die Massenabfragen von Handydaten durch die BAO-Janus stellen aber Vorfeldermittlungen unterhalb der Schwelle des Verdachtes dar und sind daher rechtswidrig.