Verfassungsblog ()

Luxemburg rüttelt an Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

  • Maximilian Steinbeis

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Bürgerkriegsflüchtlingen, die internationalen Schutz genießen und Sozialhilfe beziehen, wird in Deutschland von den Behörden ein verbindlicher Wohnsitz zugewiesen. Das, so Generalanwalt Cruz Villalón in seiner wohl letzten Amtshandlung, dürfte so pauschal europarechtswidrig sein: Flüchtlinge dürfen nicht nach ihrem Rechtsstatus diskriminiert werden, und das bloße Ziel, die Belastung der Kommunen besser zu verteilen, rechtfertige eine solche Ungleichbehandlung nicht. Und das ist im Schatten des epochalen „Schrems“-Urteils nur eine von vielen weit reichenden Luxemburger Neuigkeiten dieses denkwürdigen Tages.

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