Verfassungsblog (Jun 2024)

Im „Westen“ viel Neues - EuGH bestätigt Übernahme europäischer Werte als Asylgrund

  • Sebastian Losch

DOI
https://doi.org/10.59704/995a60f1589b1099
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Der EuGH hat in seinem Urteil vom 11. Juni 2024 einen geschlechtsspezifischen Asylgrund bestätigt: Frauen, die jahrelang in einem Umfeld der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern gelebt haben, können unter Umständen einen Anspruch auf Asyl haben, wenn sie diese Lebensweise in ihrem Heimatland aufgeben müssten. Das Urteil stärkt damit nicht nur die Stellung von Frauen in Asylfragen. Es könnte sich auch auf den Schutzstatus von sogenannten „Klimaflüchtlingen“ auswirken.

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