Comparative Legilinguistics (Feb 2017)
KANN MAN RECHTSTEXTE KULTURELL EINBETTEN?
Abstract
Unter vielen Aspekten scheint sich die Rechtsübersetzung besonders gut zur Anwendung der Prinzipien der funktionalistischen Translationsansätze, besonders der Skopos-Theorie von J.H. Vermeer, zu eignen. Jedenfalls könnte sich eine konsequente Durchsetzung des Prinzips der kulturellen Einbettung als unangebracht, sogar als irreführend erweisen, da sie zu Störungen in der durch die Translationshandlung stattfindenden Rechtskommunikation führen kann. In einigen Rechtsgeschäften, wie z.B. in Verträgen, an denen Vertragsparteien aus verschiedenen Staaten beteiligt sind, wird nur ein Rechtssystem als Kommunikationsrahmen definiert (das sog. maßgebende bzw. anwendbare Recht). In solchen Fällen kann man das Prinzip der kulturellen Einbettung nur mit Bezug auf die linguistischen Aspekte des Textes anwenden, in weiterem Ausmaß, d.h. was die Kultur- bzw. Rechtsgrundlage des Textes betrifft, haben aber der Ausgangs- und der Zieltext den selben Referenzrahmen.
Keywords