Wer sich traut…
Abstract
Die „Chefarzt-Saga“ ist um ein weiteres Ausrufezeichen reicher: Einem leitenden Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht allein deshalb gekündigt werden, weil er sich kirchenrechtswidrig wiederverheiratet hat. Damit stellt sich der EuGH offen gegen das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil ist somit nicht nur als weitere Grundlegung eines EU-Staatskirchenrechts bemerkenswert. Es bedeutet auch eine überaus selbstbewusste Behauptung des Unionsrechts im Dreieck kollidierender Rechtssätze von EU-Recht, Kirchenrecht und nationalem Recht.