Zwischen pädagogischer Freiheit und Selektivität: Warum die Förderung der freien Schulen verfassungsrechtlich auf dem Spiel steht
Abstract
Das Grundgesetz gebietet in Art. 7 Abs. 4, dass Privatschulen nur genehmigt werden dürfen, soweit sie keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern. Mit der Praxis in den meisten deutschen Bundesländern hat dies offensichtlich wenig zu tun. Wie kann es zu einem solchen Zustand kommen, der das Verfassungsgebot faktisch leerlaufen lässt?